Gesetzesstand 2025 / 2026

Was ist eine E-Rechnung?

Der ausführliche Leitfaden zur neuen E-Rechnungspflicht in Deutschland. Erfahre, was sich ändert, wer betroffen ist und welche Übergangsfristen für dein Unternehmen gelten.

Achtung: Das gängige Missverständnis!

Eine einfache PDF-Rechnung, ein Word-Dokument oder ein Foto per E-Mail ist keine E-Rechnung mehr! Ab dem 1. Januar 2025 gelten diese rechtlich nur noch als „sonstige Rechnungen“. Eine echte E-Rechnung erfordert zwingend einen strukturierten XML-Datensatz.

Definition der E-Rechnung nach EU-Norm

Das Wachstumschancengesetz (22. März 2024) definiert E-Rechnungen neu. Eine echte E-Rechnung ist ein strukturiertes elektronisches Format nach EN 16931 – nicht einfach ein PDF per E-Mail.

Die Norm ermöglicht die vollautomatische Verarbeitung von Rechnungsdaten ohne manuelle Eingabe.

Die beiden führenden E-Rechnungs-Formate:

1XRechnung (Reines XML)

Ein reines Datenformat ohne visuelle PDF-Vorschau. Es besteht ausschließlich aus einer strukturierten XML-Datei (entweder im UBL- oder CII-Standard). Dieses Format ist insbesondere bei der Rechnungsstellung an Bundes- und Landesbehörden (B2G) zwingend vorgeschrieben.

2ZUGFeRD (Hybrid-Format)

Ein hybrides Format, das das Beste aus beiden Welten vereint. Es besteht aus einer für Menschen lesbaren PDF-Datei (PDF/A-3), in die im Hintergrund eine unsichtbare XML-Datei (`factur-x.xml`) eingebettet ist. Ideal für den privaten Geschäftsverkehr (B2B).

Die E-Rechnungspflicht ab 2025: Wer ist betroffen?

Seit dem 1. Januar 2025 gilt in Deutschland die generelle Verpflichtung für den inländischen B2B-Verkehr (Geschäfte zwischen Unternehmen), E-Rechnungen empfangen zu können. Das bedeutet:

  • Empfangspflicht: Jedes deutsche Unternehmen (auch Kleinunternehmer, Freiberufler, Handwerker und Landwirte) muss ab 01.01.2025 in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen, gesetzeskonform zu lesen und GoBD-konform zu archivieren.
  • Versandpflicht: Die Pflicht zum *Senden* von E-Rechnungen wird schrittweise eingeführt (siehe Übergangsfristen unten).

Gilt die Pflicht auch für Kleinunternehmer?

Ja, hier herrscht oft große Verwirrung. Kleinunternehmer nach § 19 UStG sind von der Empfangspflicht nicht befreit. Sie müssen ab 2025 E-Rechnungen empfangen können.

Für das eigene Schreiben (Versenden) von Rechnungen profitieren Kleinunternehmer jedoch von den großzügigen Übergangsfristen bis Ende 2027.

Übergangsregelungen und Fristen (2025 - 2028)

Es geht nicht von heute auf morgen. Der Gesetzgeber hat eine gestaffelte Einführung beschlossen, um Unternehmen Zeit zu geben:

ZeitraumWas ist erlaubt?Bedingung / Ausnahmen
Ab 01.01.2025Papier & PDF-Rechnungen im B2B weiterhin erlaubtZustimmung des Empfängers erforderlich. Aber: Empfang von XML ist Pflicht!
Ab 01.01.2027E-Rechnung Pflicht für Unternehmen mit > 85k € VorjahresumsatzKleinere Unternehmen dürfen bis Ende 2027 noch Papier/Standard-PDF senden.
Ab 01.01.2028E-Rechnungspflicht gilt ausnahmslos im B2B-BereichPapier- und klassische PDF-Rechnungen sind im B2B endgültig unzulässig.

Wer ist befreit? Die gesetzlichen Ausnahmen

Nicht für jede Leistung muss eine hochkomplexe XML-Rechnung ausgestellt werden. Der Gesetzgeber sieht einige praxisnahe Erleichterungen (§ 33 & § 34 UStDV) vor:

  • Kleinbetragsrechnungen unter 250 €

    Rechnungen, deren Gesamtbetrag (brutto) 250 Euro nicht überschreitet, dürfen auch nach 2028 weiterhin als klassische Papierrechnung oder einfache PDF-Datei übermittelt werden (§ 33 UStDV).

  • Fahrausweise & Bahntickets

    Fahrkarten für den Personennah- und Fernverkehr gelten weiterhin in ihrer klassischen Form (Papier oder digitales PDF-Ticket) als ordnungsgemäße E-Rechnung (§ 34 UStDV).

  • Lieferungen an Privatpersonen (B2C)

    Rechnungen an Endverbraucher (Privatpersonen) sind vollständig von der Pflicht befreit. Hier bleibt die Papier- oder einfache PDF-Rechnung der Standard.

Checkliste: So machst du dein Unternehmen fit

Keine Sorge: Die Umstellung ist nicht kompliziert. Vier Schritte reichen:

  1. E-Mail-Postfach einrichten: Richte eine zentrale E-Mail-Adresse (z. B. `rechnung@deine-firma.de`) ein und teile deinen Lieferanten mit, dass E-Rechnungen dorthin gesendet werden sollen.
  2. E-Rechnungen empfangen können: Nutze unseren kostenlosen E-Rechnung Validator, um eingehende XML-Rechnungen blitzschnell hochzuladen, auf Korrektheit zu prüfen und lesbar darzustellen.
  3. GoBD-Archivierung sichern: E-Rechnungen müssen in ihrem originalen XML-Format digital, unveränderbar und 10 Jahre lang archiviert werden. Ein Ausdruck auf Papier reicht nicht aus!
  4. Einfaches Tool zum Senden nutzen: Wenn du selbst eine E-Rechnung (XRechnung oder ZUGFeRD) schreiben musst, nutze unseren 100% kostenlosen PDF zu XRechnung Konverter. Damit wandelst du jede PDF-Rechnung in Sekundenschnelle in ein konformes Format um – ganz ohne teures ERP-System oder Abo-Modelle.

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